Kinderarzt Berlin Charlottenburg

Dienstag, 13. April 2010 16:32

Bei vielen Kinder stellt der Kinderarzt in Charlottenburg schon früh chronische Erkrankungen fest. Sofern übliche Behandlungsmöglichkeiten durch Ihren Kinderarzt in Charlottenburg nicht mehr ausreichend sind, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit von Kuren an. Diese Kuren sollen dazu dienen die Gesundheit Ihres Kindes zu erhalten oder bereits bestehende Krankheiten zu lindern.

Kinderarzt Berlin Charlottenburg

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Welche Möglichkeit an Kuren die gesetzliche Krankenversicherung bietet, kann Ihnen Ihr Kinderarzt in Berlin Charlottenburg erläutern. Die Leistungsansprüche bei einer privaten Krankenversicherung können sich je nach Vertrag anders gestalten.

Wenden Sie sich daher bei persönlichen Fragen und Sachverhalten immer direkt an ihre Krankenkasse oder Ihren Kinderarzt in Charlottenburg. Grundsätzlich haben alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Kuren – also auch mitversicherte oder selbstversicherte Kinder. Der Anspruch auf eine Kurmassnahmen entsteht nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren nach Beendigung der letzten Kurmassnahme, also alle 4 Jahre. Ein erneuter Anspruch kann auch vor Ablauf der o. g. Wartezeit eintreten, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sprich durch Ihren Kinderarzt in Charlottenburg bescheinigt wird.

Sollten Sie oder Ihr behandelnder Kinderarzt in Charlottenburg also der Meinung sein, dass Ihr Kind schon vor Ablauf der 4jährigen Wartezeit eine weitere Kurmassnahme benötigt, so muss dies ausführlich begründet werden. Häufig wird vom Kinderarzt in Charlottenburg der Fehler gemacht, dass entsprechende Anträge nur unzureichend begründet werden. “Standard-Diagnosen” wie z. B. Infektanfälligkeit stellen in den seltensten Fällen eine ausreichende Begründung dar. Beachten Sie daher immer, dass ein solcher Antrag ausführlich durch den Kinderarzt in Charlottenburg begründet sein muss. Fügen Sie Ihrem Antrag daher möglichst immer alle zur Verfügung stehenden und aktuellen Facharzt- und Befundberichte mit bei. Dies erleichtert dem Beurteilung und spart obendrein noch unnötige Rückfragen der Krankenkasse, die ansonsten mit Sicherheit kommen werden. Sie beschleunigen so auch die Bearbeitungszeit Ihres Antrages.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet zwischen ambulanten und stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmassnahmen. Anspruch auf eine der beiden Massnahmen besteht grundsätzlich immer dann, wenn ambulante Massnahmen durch den Kinderarzt in Charlottenburg nicht ausreichend ist, das Behandlungsziel zu erreichen. Vorsorgemassnahmen dienen dazu, die Gesundheit zu stärken und Krankheiten zu verhindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Rehabilitationsmassnahmen dienen dazu, eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung zu beseitigen oder zu lindern.

Welche dieser Massnahme für Ihr Kind erforderlich ist, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Kinderarzt in Berlin Charlottenburg besprechen. Dies erleichtert die spätere Antragstellung. Wie schon oben beschrieben, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Kinderarzt in Charlottenburg klären, welche Massnahme genau für Ihr Kind in Frage kommt. Danach genügt ein einfacher Anruf bei Ihrer Krankenkasse, die Ihnen dann meist ein entsprechendes Antrags-Formular zusendet.

Die Antragsgestaltung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. In jedem Fall aber muss eine medizinische Begründung für Ihren Antrag durch den Kinderarzt in Charlottenburg erfolgen. Denken Sie daran, dass die Begründung so ausführlich wie möglich ausfallen sollte. Auch muss aus der Begründung des Kinderarztes in Charlottenburg, Berlin klar hervorgehen, welche Art von Massnahme geeignet erscheint. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, berät Ihr Kinderarzt in Charlottenburg gern wodurch dieser Begründet ist. Gegebenenfalls hilft Ihnen Ihr Kinderarzt in Charlottenburg auch gern bei der Formulierung eines Wiederspruches.


Die Lage von Kindern und Frauen im Kongo

Montag, 12. Juli 2010 10:01

50 Jahre Unabhängigkeit des Kongo:
Vergewaltigte und Bedrohte haben keinen Grund zum Feiern
medica mondiale fordert ernstzunehmenden Schutz vor sexualisierter Gewalt

Am Vortag des 50. Jahrestages der Unabhängigkeit der Demokratischen Republik
(DR) Kongo weist die Frauenrechtsorganisation medica mondiale auf das Schicksal tausender Frauen
und Mädchen hin, die in den anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen vor allem im Osten des
Landes weiterhin Opfer von gezielten Vergewaltigungen seitens Rebellen und Soldaten der Regierung,
aber auch zunehmend von Zivilisten werden. medica mondiale fordert die kongolesische Regierung auf,
der humanitären Tragödie endlich ein Ende zu bereiten und ihren Verpflichtungen im Rahmen der UNFriedensmission MONUC nachzukommen.

Das Ausmaß von Vergewaltigungen in dem zentralafrikanischen Land ist noch immer erschreckend hoch. Für das Jahr 2009 zählten die Vereinten Nationen etwa 8.000 gemeldete Fälle, wobei davon auszugehen ist, dass es sich nur um einen Bruchteil der tatsächlichen Vergewaltigungen handelt. Es wird geschätzt, dass seit Beginn der Kongokriege in den 90er Jahren mehr als 200.000 Frauen vergewaltigt wurden. Die Täter sind in der Regel bewaffnet, gehören Milizen oder Rebellengruppierungen an, aber auch der kongolesischen Armee.
Gemeinsam ist ihnen die brutale Vorgehensweise. Viele der Opfer werden verschleppt, manchmal wochenlang vergewaltigt und oftmals schwer verletzt zurückgelassen.
„Der Regierung Kabila fehlt offensichtlich nach wie vor der politische Wille, den Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern Einhalt zu gebieten“, sagte Monika Hauser, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von medica mondiale. Trotz ehrgeiziger Ziele und Absichtserklärungen, beispielsweise im Rahmen des im April 2009 unterzeichneten nationalen Plans zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt (Comprehensive Strategy on Combating Sexual Violence), habe die Regierung die Aufgabe vollkommen ignoriert, Sicherheit für Frauen zu gewährleisten.
Immaculée Birhaheka, Leiterin von PAIF, kongolesisches Partnerprojekt von medica mondiale, erklärte, dass MenschenrechtsaktivistInnen die Feiern zur Unabhängigkeit des Landes boykottieren werden. Grund sei, dass die Regierung die Beisetzung des kürzlich ermordeten Menschenrechtlers Chebeya am 30. Juni untersagt habe: „Wir beklagen auf das Schärfste die verheerende Menschenrechtslage in unserem Land.
Besonders Frauen sind weiterhin schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt; die Gesetze gegen
Gewalt an Frauen werden immer noch nicht angewendet.“ Auch internationale Abkommen zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Übergriffen und Vergewaltigungen, wie die vor zwei Jahren verabschiedete UN-Resolution 1820, haben an der Situation von Frauen bislang kaum etwas geändert. Im Kampf gegen die hohe Straflosigkeit in der DR Kongo, die UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seinem Bericht zur Umsetzung der Resolution als eines der Hauptprobleme und Ursache für die anhaltende sexualisierte Gewalt bezeichnet hat, sind kaum Verbesserungen festzustellen. Zwar kommt es inzwischen vor, dass einfache Soldaten für sexuelle Gewalttaten bestraft werden, leitende Offiziere bleiben
jedoch weitgehend straflos.


U5 – Max beim Kinderarzt

Mittwoch, 23. Juni 2010 12:00

Die Untersuchung U 5 vollzieht sich für den Kinderarzt vor allem in Form von Beobachtung des Kindes, während er sich mit der Mutter unterhält. Ist die Motorik altersentsprechend? Wie sind die Reaktionsmöglichkeiten auf andere Menschen, wie die Beziehung zur Umwelt? Das Hörvermögen wird getestet. Ein Kind reagiert in diesem Alter neugierig auf alle äußeren Reize (Klingeln, Telefon, Türschlagen), es sucht den Blickkontakt mit der Mutter und zeigt großes Interesse an der Umgebung. Typischerweise greift es mit der flachen Hand nach Gegenständen und tauscht sie von einer Hand in die andere, um sie zu erforschen. Mit diesem Verhalten beginnt das kindliche Spielverhalten, wobei auch der Mund dazu dient, die Sachen zu erfühlen.


Kinderklinik Holthausen feiert Geburtstag

Dienstag, 22. Juni 2010 15:23

Mit einem großen Fest feierte die Kinderabteilung der Helios-Reha-Klinik in Holthausen ihren 15. Geburtstag.

Zum zwölften Mal in 15 Jahren hatten Elke Römer und Kerstin Mauß zu einem Kinderfest geladen. Ehemalige und derzeitige Patienten, Angehörige, Freunde und Förderer trugen zum Gelingen bei. „Es war wie ein Märchen aus 1001 Nacht“, erzählt Elke Römer begeistert. So lautete auch das Motto.

Einige der rund 400 Gäste waren in passenden Kostümen erschienen, auf der Bühne gab’s Bauchtanz zu sehen. Wer wollte, konnte sich am Schminkstand passend schminken lassen. Dazu sorgte die Schülerband der Gemeinschaftshauptschule Niedersprockhövel mit ihrem Auftritt für rockige Töne. Wahrnehmungsparcours, Perlenfädeln, ein Rolli-Trimm-Dich-Pfad, ein Kinderkarussell und Ponyreiten rundeten das Programm ab.

Ehemalige Patienten der Fachklinik für neurochirurgische und neurologische Rehabilitation frischten Freundschaften auf. Elke Römer fand es „toll zu sehen, welche Fortschritte sie gemacht haben“.

Nicht einmal die Niederlage der deutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen Serbien trübte die Stimmung. Kein Wunder, beim Torwandschießen „haben unsere Kinder sowieso mehr Tore geschossen als die Nationalelf in Südafrika“, sagte Organisatorin Kerstin Mauß mit einem Schmunzeln. Der verloste WM-Ball dürfte also einem würdigen Gewinner gefunden haben.